Kreditkartenkosten steuerlich absetzen: Was ist absetzbar?

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Welche Kreditkartenkosten sind steuerlich relevant?

Die kleine Plastikkarte in deinem Portemonnaie kann mehr als nur beim Shoppen helfen – sie kann auch deine Steuerlast mindern. Doch welche Kreditkartenkosten sind tatsächlich steuerlich absetzbar? Diese Frage stellen sich viele Steuerzahler:innen, besonders Selbstständige und Angestellte, die ihre Kreditkarte regelmäßig für berufliche Zwecke nutzen.

In diesem Artikel erfährst du, unter welchen Voraussetzungen das Finanzamt deine Kreditkartengebühren anerkennt, wie du sie korrekt in der Steuererklärung angibst und welche typischen Fallstricke du vermeiden solltest. Lass uns gemeinsam Licht ins Dunkel der steuerlich absetzbaren Kreditkartenkosten bringen!

[[IMAGE:1:Eine Geschäftsperson sitzt am Schreibtisch, umgeben von Kreditkarten, Kreditkartenabrechnungen und Steuerunterlagen, während sie am Computer eine Steuererklärung ausfüllt.]]

Grundsätzliches zur steuerlichen Absetzbarkeit von Kreditkartenkosten

Bevor du begeistert alle Kreditkartengebühren in deiner Steuererklärung auflistest, ist es wichtig, die grundlegenden Prinzipien zu verstehen. Das Steuerrecht folgt hier einem einfachen Grundsatz: Kosten sind nur dann absetzbar, wenn sie einen direkten beruflichen oder geschäftlichen Bezug haben.

Unterscheidung zwischen privater und geschäftlicher Nutzung

Die zentrale Frage bei der steuerlichen Absetzbarkeit von Kreditkartenkosten ist die Nutzungsart. Das Finanzamt unterscheidet streng zwischen privater und geschäftlicher Verwendung. Hier gilt es einige wichtige Punkte zu beachten:

  • Aufteilungskriterien für gemischte Nutzung: Nutzt du deine Kreditkarte sowohl privat als auch beruflich, musst du die Kosten entsprechend aufteilen. Du kannst nur den geschäftlichen Anteil steuerlich geltend machen.
  • Bedeutung der überwiegenden Nutzungsart: Bei einer überwiegend geschäftlichen Nutzung (mehr als 50%) stehen deine Chancen gut, die Kosten anerkannt zu bekommen. Diese Kreditkartennutzung kann deine Steuerlast wirksam senken.
  • Nachweispflicht: Du trägst die Beweislast! Das Finanzamt verlangt klare Nachweise für die berufliche Nutzung.

Idealerweise führst du eine separate Kreditkarte ausschließlich für geschäftliche Ausgaben. Dies vereinfacht nicht nur deine Buchhaltung, sondern auch die Anerkennung der Kosten durch das Finanzamt erheblich.

Kreditkartenkosten als Betriebsausgaben oder Werbungskosten

Je nach deinem beruflichen Status werden Kreditkartenkosten unterschiedlich eingeordnet:

Status Einordnung Wo angeben?
Selbstständige/Freiberufler Betriebsausgaben Anlage EÜR/Gewinnermittlung
Angestellte Werbungskosten Anlage N
Vermieter Werbungskosten Anlage V
Kapitalanleger Werbungskosten Anlage KAP (beachte Pauschbetrag!)

Der wesentliche Unterschied: Betriebsausgaben (Tooltip) mindern deinen Gewinn aus selbstständiger Tätigkeit, während Werbungskosten (Tooltip) die Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit reduzieren.

Absetzbare Kreditkartengebühren im Detail

Nicht jede Kreditkartengebühr wird vom Finanzamt anerkannt. Lass uns einen genaueren Blick auf die verschiedenen Gebührenarten werfen und ihre steuerliche Behandlung beleuchten.

Jahresgebühren und monatliche Grundgebühren

Die regelmäßigen Grundkosten deiner Kreditkarte können unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich relevant sein:

  • Bei ausschließlich geschäftlicher Nutzung: Die Jahres- oder Monatsgebühren sind vollständig absetzbar.
  • Bei gemischter Nutzung: Die Gebühren können anteilig entsprechend des geschäftlichen Nutzungsanteils abgesetzt werden. Beispiel: Bei 70% geschäftlicher Nutzung sind 70% der Jahresgebühr absetzbar.
  • Bei Premium-Kreditkarten: Hier prüft das Finanzamt oft besonders kritisch. Die höheren Gebühren müssen in angemessenem Verhältnis zum geschäftlichen Nutzen stehen.

Tipp: Führe eine detaillierte Aufzeichnung über deine Kreditkartenumsätze, um den geschäftlichen Anteil nachweisen zu können. Eine einfache Excel-Tabelle mit der Aufteilung der Umsätze kann hier bereits ausreichen.

Auslandseinsatzentgelte und Fremdwährungsgebühren

Gerade bei Geschäftsreisen ins Ausland fallen spezielle Gebühren an, die steuerlich interessant sein können:

  • Auslandseinsatzentgelte: Bei Geschäftsreisen vollständig absetzbar, wenn sie eindeutig der Reise zugeordnet werden können.
  • Fremdwährungsgebühren: Absetzbar, wenn sie bei geschäftlichen Transaktionen in Fremdwährung entstehen.
  • Dokumentationspflichten: Bewahre Belege und Abrechnungen sorgfältig auf und notiere den geschäftlichen Anlass (z.B. „Kundentermin in London“).

Die aktuelle Rechtsprechung tendiert dazu, diese Gebühren anzuerkennen, wenn der geschäftliche Zusammenhang klar dokumentiert ist. Eine Kreditkarte ist auf Geschäftsreisen praktisch unverzichtbar und die damit verbundenen Gebühren sind häufig absetzbar.

Zinsen und Gebühren bei Kreditkartenzahlungen

Bei der Teilzahlung oder verspäteten Begleichung der Kreditkartenabrechnung fallen weitere Kosten an:

Gebührenart Steuerliche Absetzbarkeit
Verzugszinsen Grundsätzlich absetzbar, wenn geschäftlich bedingt
Ratenzahlungsgebühren Anteilig absetzbar bei geschäftlichen Käufen
Mahngebühren Umstritten, oft als vermeidbare Kosten angesehen
Überziehungszinsen Bei beruflicher Veranlassung grundsätzlich absetzbar

Beachte: Das Finanzamt könnte argumentieren, dass Verzugs- und Mahngebühren vermeidbar waren und daher nicht notwendig für deine berufliche Tätigkeit. Eine gute Zahlungsmoral ist daher nicht nur finanziell sinnvoll, sondern auch steuerlich vorteilhaft!

[[IMAGE:2:Eine Split-Screen-Darstellung: Links eine Selbstständige, die ihre Kreditkartenabrechnung am Computer in ein Buchhaltungsprogramm überträgt. Rechts ein Angestellter, der seiner Personalabteilung Kreditkartenbelege für eine Dienstreise einreicht.]]

Kreditkartenkosten für verschiedene Berufsgruppen

Je nach deinem beruflichen Status gelten unterschiedliche Regeln und Besonderheiten für die steuerliche Absetzbarkeit von Kreditkartenkosten.

Selbstständige und Freiberufler

Als Selbstständige:r oder Freiberufler:in hast du die größten Spielräume bei den steuerlich absetzbaren Kreditkartenkosten:

  • Direkte Betriebsausgaben: Kreditkartengebühren, die eindeutig deinem Geschäft zugeordnet werden können, mindern deinen steuerpflichtigen Gewinn.
  • Aufteilung bei Einzelunternehmen: Hier ist eine klare Trennung zwischen privaten und geschäftlichen Ausgaben besonders wichtig. Idealerweise nutzt du eine separate Geschäftskreditkarte.
  • Geschäftsreisen: Bei Auslandsreisen fallen oft zusätzliche Gebühren an, die vollständig absetzbar sind, wenn die Reise geschäftlich veranlasst war.

Praxistipp: Als Selbstständige:r solltest du eine Business-Kreditkarte in Betracht ziehen. Diese bietet oft spezielle Funktionen für die Geschäftsbuchhaltung und erleichtert die Trennung von privaten und geschäftlichen Ausgaben erheblich.

Angestellte und Arbeitnehmer

Auch als Angestellte:r kannst du unter bestimmten Umständen Kreditkartenkosten absetzen:

  1. Berufliche Veranlassung: Die Kreditkarte muss für beruflich veranlasste Ausgaben genutzt werden, die nicht vom Arbeitgeber erstattet werden.
  2. Werbungskostenabzug: Die Kosten werden als Werbungskosten in der Anlage N eingetragen. Der Werbungskostenpauschbetrag (1.230 € im Jahr 2023) muss überschritten werden.
  3. Besonderheit bei Dienstreisen: Wenn du auf Dienstreisen in Vorleistung gehst, können entsprechende Kreditkartengebühren absetzbar sein – selbst wenn die Hauptkosten später erstattet werden.

Sollte der Arbeitgeber zugesagte Kosten nicht erstatten, kann ein Chargeback-Verfahren hilfreich sein – die damit verbundenen Gebühren könnten ebenfalls abzugsfähig sein.

Kapitalanleger und Vermieter

Auch bei Vermietung oder Kapitalanlagen können Kreditkartenkosten steuerlich relevant sein:

  • Vermietung: Zahlst du Handwerkerkosten oder Materialien für deine Mietobjekte mit Kreditkarte, sind die anteiligen Gebühren als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung absetzbar.
  • Kapitalanlagen: Hier ist Vorsicht geboten! Seit der Abgeltungssteuer gilt ein Sparerpauschbetrag, darüber hinausgehende Werbungskosten werden grundsätzlich nicht mehr anerkannt. Ausnahmen gelten bei Option zur Regelbesteuerung.
  • WEGs: Bei Zahlungen für deine Wohnungseigentümergemeinschaft können anteilige Kreditkartengebühren absetzbar sein, wenn die Ausgaben selbst abzugsfähig sind.

Praktische Umsetzung in der Steuererklärung

Die korrekte Angabe und Dokumentation deiner steuerlich absetzbaren Kreditkartenkosten ist entscheidend für die Anerkennung durch das Finanzamt.

Korrekte Eintragung in der Steuererklärung

Je nach deiner beruflichen Situation gibst du die Kreditkartenkosten in unterschiedlichen Anlagen der Steuererklärung an:

Personengruppe Anlage Eintragungsstelle
Selbstständige EÜR/Gewinnermittlung Sonstige Betriebsausgaben oder spezifizierte Posten
Angestellte Anlage N Feld für „Weitere Werbungskosten“
Vermieter Anlage V Unter sonstige Werbungskosten
Kapitalanleger Anlage KAP (bei Option zur Regelbesteuerung) Unter tatsächlichen Werbungskosten

Bei ELSTER oder Steuersoftware finden sich die entsprechenden Eingabefelder in den jeweiligen Anlagen-Bereichen. Achte darauf, eine kurze Erläuterung hinzuzufügen, um die Nachvollziehbarkeit für den Finanzbeamten zu erhöhen.

Notwendige Nachweise und Belege

Bei steuerlich absetzbaren Kreditkartenkosten ist eine sorgfältige Dokumentation das A und O:

  • Kreditkartenabrechnungen: Bewahre alle monatlichen Abrechnungen auf und markiere geschäftliche Ausgaben.
  • Aufstellung der Nutzung: Führe eine Übersicht, aus der der berufliche Nutzungsanteil hervorgeht.
  • Belege für Geschäftsreisen: Sammle zusätzlich Belege wie Hotel- und Restaurantrechnungen, die den geschäftlichen Charakter der Reise belegen.
  • Vertrag mit Kreditkartenanbieter: Hier sind die regelmäßigen Gebühren dokumentiert.

Aufbewahrungsfrist: Bewahre alle Belege mindestens 10 Jahre auf (Selbstständige) bzw. mindestens 7 Jahre (Angestellte). Eine digitale Ablage nach GoBD-Grundsätzen ist dabei vollkommen ausreichend.

Typische Fehler und Fallstricke vermeiden

Um Rückfragen und Ablehnungen durch das Finanzamt zu vermeiden, solltest du diese häufigen Fehler umgehen:

  1. Pauschale Absetzung ohne Nachweis: Eine pauschale Angabe von Kreditkartenkosten ohne konkrete Nachweise wird fast immer beanstandet.
  2. Keine Aufteilung privat/beruflich: Du musst eine plausible Aufteilung vornehmen und dokumentieren können.
  3. Vermeidbare Kosten: Verzugs- und Mahngebühren werden oft als vermeidbar und daher nicht als notwendige Kosten angesehen.
  4. Übersehen der Verjährungsfristen: Vergessene Kosten können bis zu vier Jahre rückwirkend geltend gemacht werden (Festsetzungsverjährung).

Praxistipp: Bei größeren Beträgen oder komplexeren Situationen ist es ratsam, eine:n Steuerberater:in hinzuzuziehen. Die Beratungskosten sind übrigens ebenfalls absetzbar!

Aktuelle Rechtsprechung und Finanzamtspraxis

Die Anerkennung von steuerlich absetzbaren Kreditkartenkosten hängt auch von der aktuellen Rechtsprechung und der Praxis der Finanzämter ab.

Bedeutende Urteile zur Absetzbarkeit von Kreditkartenkosten

Einige wegweisende Gerichtsurteile haben die steuerliche Behandlung von Kreditkartenkosten geprägt:

  • BFH-Urteil zu Jahresgebühren: Der Bundesfinanzhof hat bestätigt, dass Jahresgebühren für Kreditkarten bei überwiegend beruflicher Nutzung anteilig absetzbar sind (BFH vom 19.1.2012, VI R 3/11).
  • Finanzgerichtsurteile zu Auslandseinsatzentgelten: Mehrere Finanzgerichte haben entschieden, dass Auslandseinsatzentgelte bei Geschäftsreisen absetzbare Reisekosten darstellen (z.B. FG Münster vom 28.8.2018, 2 K 2781/17 E).
  • Urteile zu Vermeidbarkeit von Gebühren: Verschiedene Gerichte haben geurteilt, dass vermeidbare Kosten wie Mahngebühren grundsätzlich nicht absetzbar sind, da sie nicht notwendig für die Berufsausübung sind.

Die Rechtsprechung entwickelt sich kontinuierlich weiter, daher lohnt es sich, aktuelle Urteile im Blick zu behalten oder deinen Steuerberater zu konsultieren.

Handhabung durch die Finanzverwaltung

Die praktische Handhabung durch die Finanzämter kann regional unterschiedlich sein:

  • BMF-Schreiben: Das Bundesfinanzministerium gibt in regelmäßigen Abständen Richtlinien heraus, die die Praxis der Finanzämter vereinheitlichen sollen.
  • Regionale Unterschiede: In der Praxis gibt es durchaus Unterschiede in der Kulanz verschiedener Finanzämter. Manche prüfen Kreditkartenkosten besonders kritisch, andere sind großzügiger.
  • Betriebsprüfung: Bei Selbstständigen werden Kreditkartenkosten häufig im Rahmen von Betriebsprüfungen genauer untersucht. Eine saubere Dokumentation ist hier besonders wichtig.

Dein Schufa-Score kann bei Kreditkartenanträgen entscheidend sein und somit indirekt auch Auswirkungen auf die steuerliche Situation haben, wenn du günstigere Konditionen erhältst.

Fazit: Steuern sparen mit der richtigen Strategie

Die Absetzbarkeit von Kreditkartenkosten kann einen nennenswerten Steuervorteil darstellen, besonders für Selbstständige und Vielreisende. Mit der richtigen Strategie lässt sich dieser Vorteil legal maximieren:

  • Führe idealerweise eine separate Geschäftskreditkarte für berufliche Ausgaben.
  • Dokumentiere den beruflichen Nutzungsanteil sorgfältig und nachvollziehbar.
  • Bewahre alle relevanten Belege und Nachweise auf.
  • Vermeide vermeidbare Gebühren wie Mahnkosten oder Verzugszinsen.
  • Bleibe auf dem Laufenden über aktuelle Rechtsprechung und Verwaltungsanweisungen.

Wenn du diese Grundsätze befolgst, kannst du die steuerlich absetzbaren Kreditkartenkosten optimal nutzen und deine Steuerlast legal minimieren. Bei Unsicherheiten solltest du einen Steuerberater konsultieren – die Investition lohnt sich oft durch die erzielten Steuerersparnisse.

Hast du noch Fragen zur steuerlichen Absetzbarkeit deiner Kreditkartenkosten? Lass es uns in den Kommentaren wissen!

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